RS Vwgh 1986/4/21 86/08/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.1986
beobachten
merken

Index

L70107 Betriebszeiten Ladenschluß Öffnungszeiten Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ausführungen zu den Voraussetzungen der Beachtlichkeit des Einwandes des Notstandes bei Übertretung der Ladenschlussvorschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080067.X01

Im RIS seit

21.04.1986

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten