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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §18 Abs4 impl;Rechtssatz
Auch bei Erledigungen, für deren Ausfertigung § 96 letzter Satz BAO gilt, (Erstellung in Lochkartentechnik oder in einem ähnlichen Verfahren) ist das aus den ersten beiden Sätzen dieser Bestimmung ableitbare Unterschriftserfordernis auf der Urschrift (ist die Urschrift nicht zugleich "Ausfertigung" iSd § 96 erster Satz BAO, sind darunter Konzept, Entwurf, Referatsbogen usw zu verstehen) essentiell (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).Auch bei Erledigungen, für deren Ausfertigung Paragraph 96, letzter Satz BAO gilt, (Erstellung in Lochkartentechnik oder in einem ähnlichen Verfahren) ist das aus den ersten beiden Sätzen dieser Bestimmung ableitbare Unterschriftserfordernis auf der Urschrift (ist die Urschrift nicht zugleich "Ausfertigung" iSd Paragraph 96, erster Satz BAO, sind darunter Konzept, Entwurf, Referatsbogen usw zu verstehen) essentiell (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170072.X05Im RIS seit
24.04.1986Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015