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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Die Frage der Zurechnung eines Verwaltungsaktes kann nur auf Grund des äußeren Tatbestandes beantwortet werden.
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170072.X03Im RIS seit
24.04.1986Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015