RS Vwgh 1986/5/6 85/04/0185

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Veröffentlicht am 06.05.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung der Ladung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer (hier 2) Beschwerdeführer, die Ladung in einer einheitlichen Sendung an diese beiden Beschwerdeführer adressiert war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040185.X03

Im RIS seit

15.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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