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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §4;Rechtssatz
Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung der Ladung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer (hier 2) Beschwerdeführer, die Ladung in einer einheitlichen Sendung an diese beiden Beschwerdeführer adressiert war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985040185.X03Im RIS seit
15.06.2005