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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Ein Wohlverhalten während eines anhängigen Strafverfahrens ist im Allgemeinen von minderem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb eines solchen Verfahrens. (Hinweis auf E vom 28.6.1983, 82/11/0125)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984110024.X03Im RIS seit
09.02.2005