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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §19 Abs1;Rechtssatz
Nach der Einantwortung geht ein an die Verlassenschaft gerichteter Abgabenbescheid ins Leere. - Wenn gegen einen an einen Verstorbenen gerichteten Abgabenbescheid namens des Verstorbenen (und nicht der Erben) Berufung erhoben wurde, so fehlt den Erben die Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140050.X01Im RIS seit
13.05.1986