RS Vwgh 1986/5/13 86/05/0065

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Veröffentlicht am 13.05.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein länger dauerndes baubehördliches Verfahren rechtfertigt nicht ein gesetzwidriges Vorgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050065.X03

Im RIS seit

13.05.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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