RS Vwgh 1986/5/13 85/14/0169

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Veröffentlicht am 13.05.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22 Abs1;
GewStG §7 Z6;

Rechtssatz

Annahme eines Gestaltungsmißbrauches, wenn einem zivilrechtlich zu bloß 25 Prozent an einer GmbH beteiligten Angehörigen eine Anteilmehrheit auf den Todesfall geschenkt und zugleich das Anbot unterbreitet wird, die Mehrheitsanteile schon unter Lebenden jederzeit durch 20 Jahre um einen von vornherein fixierten geringen, wenn auch wertgesicherten Betrag erwerben zu können, während die Anbieter auf jede Verfügung über die angebotenen Anteile verzichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985140169.X02

Im RIS seit

13.05.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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