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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22 Abs1;Rechtssatz
Annahme eines Gestaltungsmißbrauches, wenn einem zivilrechtlich zu bloß 25 Prozent an einer GmbH beteiligten Angehörigen eine Anteilmehrheit auf den Todesfall geschenkt und zugleich das Anbot unterbreitet wird, die Mehrheitsanteile schon unter Lebenden jederzeit durch 20 Jahre um einen von vornherein fixierten geringen, wenn auch wertgesicherten Betrag erwerben zu können, während die Anbieter auf jede Verfügung über die angebotenen Anteile verzichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140169.X02Im RIS seit
13.05.1986Zuletzt aktualisiert am
29.08.2013