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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 84/07/0119Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Bewertung eines Sachverständigengutachtens als eines tauglichen Beweismittels jedenfalls dann, wenn es um die Beistellung komplexer und komplizierter Sachverhalte geht, nicht davon abhängt, ob es auch von Laien verstanden wird.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984070118.X01Im RIS seit
03.11.2004Zuletzt aktualisiert am
29.05.2013