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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 83/14/0094Rechtssatz
Zumindest der Inhalt des angefochtenen Bescheides muß erkennen lassen, daß die belangte Behörde auch über die Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen entscheiden wollte (Hinweis E 18.9.1985, 85/13/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983140089.X02Im RIS seit
25.06.2001Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014