Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1155;Rechtssatz
Die Anmeldung von Forderungen im Konkurs und die Geltendmachung von Insolvenz - Ausfallgeld muss der Masseverwalter, dem diese Verfahrenshandlungen zur Kenntnis gebracht werden, auch dann nicht als privatrechtliche Willenserklärungen auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer im Karenzurlaub befindlichen Dienstnehmerin verstehen, wenn darin Forderungen aufscheinen, die eine Beendigung des Dienstverhältnisses voraussetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110234.X03Im RIS seit
18.01.2006