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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/08/0153 E 12. Dezember 1985 RS 1Stammrechtssatz
Aus der bloßen Bezeichnung einer Leistung als "Taschengeld" kann noch nicht abgeleitet werden, ob diese ein Entgelt iSd § 4 Abs 1 Z 3 ASVG darstellt oder nicht.Aus der bloßen Bezeichnung einer Leistung als "Taschengeld" kann noch nicht abgeleitet werden, ob diese ein Entgelt iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG darstellt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080197.X03Im RIS seit
10.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014