RS Vwgh 1986/5/15 85/06/0101

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Veröffentlicht am 15.05.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es ist keineswegs offenkundig, dass im Umkreis von 500 m eines Schweinestalles die Lärm- und Geruchsbelastung linear proportional zur Schweinezahl steigt (Hinweis E 3.4.1986, 84/06/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060101.X04

Im RIS seit

04.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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