RS Vwgh 2004/1/28 2003/12/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2004
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs2;
GehG 1956 §20c Abs2;
GehG 1956 §20c;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0132 E 24. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Aus § 20c GG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 leg. cit. ergibt sich eindeutig, dass nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages (zur Gänze) berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit im Sinne der Regelung der Jubiläumszuwendung zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120049.X02

Im RIS seit

23.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten