RS Vwgh 1986/5/21 86/09/0025

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Veröffentlicht am 21.05.1986
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64/03 Landeslehrer

Rechtssatz

Die Verwendung der Präposition "trotz" lässt erkennen, dass bei der Leistungsfeststellung neben der zeitlichen Komponente auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Landeslehrers und der (aus diesem Grunde erfolgten) Ermahnung gegeben sein muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986090025.X01

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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