Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbVG §60;Rechtssatz
Mitglieder des Betriebsrates sind zur Beschwerde gegen den Bescheid des EA legitimiert, mit dem die Betriebswahl, aus der sie ihre Funktion ableiten, gemäß § 60 ArbVG für nichtig erklärt wurde. Die Beschwerdelegitimation ist kein Ausfluss der Funktion, sondern eine Auswirkung der Parteistellung im Verwaltungsverfahren.Mitglieder des Betriebsrates sind zur Beschwerde gegen den Bescheid des EA legitimiert, mit dem die Betriebswahl, aus der sie ihre Funktion ableiten, gemäß Paragraph 60, ArbVG für nichtig erklärt wurde. Die Beschwerdelegitimation ist kein Ausfluss der Funktion, sondern eine Auswirkung der Parteistellung im Verwaltungsverfahren.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986010027.X02Im RIS seit
31.03.2005