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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Die Erlassung des Zusammenlegungsplanes durch die Agrarbehörde erster Instanz im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem ein Devolutionsantrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Erlassung des Zusammenlegungsplanes an die Oberbehörde abgewiesen worden ist, bringt das Rechtsschutzinteresse an der Erledigung dieser Beschwerde in Wegfall und bewirkt deren Gegenstandslosigkeit, ohne dass ein Fall der Klaglosstellung vorläge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070012.X01Im RIS seit
07.03.2006