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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Ein (Berichtigungsbescheid) Bescheid gilt nicht als erlassen, wenn er nicht der (im Verwaltungsverfahren unvertretenen) Partei persönlich, sondern deren Vertreter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zugestellt wird.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020046.X01Im RIS seit
20.04.2005