RS Vwgh 1986/5/22 85/07/0342

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Veröffentlicht am 22.05.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Rechtsmittelbehörde ist nicht verhalten, in jedem Fall ein Gutachten vor der von ihr durchgeführten Verhandlung einzuholen, sondern nur dann, wenn das Ermittlungsverfahren der Behörde erster Instanz ergänzungsbedürftig geblieben ist.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985070342.X04

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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