RS Vwgh 1986/5/23 86/18/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/02/0549 E 14. September 1984 RS 1 (hier: Haltestelle)

Stammrechtssatz

Eine auf Grund einer Zusatztafel bestehende Ausnahmeregelung ist nur dann von Bedeutung, wenn sich ein Beschuldigter darauf beruft, diese würde für ihn gelten oder dieser Umstand nach der Aktenlage offenkundig ist. Nur dann ist dem Beschuldigten das diesbezügliche Sachverhaltselement im Rahmen einer Verfolgungshandlung vorzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180018.X02

Im RIS seit

26.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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