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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/02/0549 E 14. September 1984 RS 1 (hier: Haltestelle)Stammrechtssatz
Eine auf Grund einer Zusatztafel bestehende Ausnahmeregelung ist nur dann von Bedeutung, wenn sich ein Beschuldigter darauf beruft, diese würde für ihn gelten oder dieser Umstand nach der Aktenlage offenkundig ist. Nur dann ist dem Beschuldigten das diesbezügliche Sachverhaltselement im Rahmen einer Verfolgungshandlung vorzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180018.X02Im RIS seit
26.09.2006