RS Vwgh 1986/6/4 85/13/0076

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Veröffentlicht am 04.06.1986
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293
  1. BAO § 293 heute
  2. BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  3. BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987
  4. BAO § 293 gültig von 19.04.1980 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/13/0122 E 13. Oktober 1982 VwSlg 5714 F/1982 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Fehler, der nur den Programmablauf betrifft, der auf Grund der Eintragungen ein Eingabebogen in Gang gesetzt wurde und in der Folge gegen den Willen der Behörde durch den programmierten Ablauf des maschinellen Veranlagungsverfahren tatsächlich eingetreten ist und im ausgedruckten Steuerbescheid seinen Niederschlag fand, beruht ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage (Hinweis auf die vergleichbare Rechtsprechung des BFH, BStBl 1967 III, S 793, Ein Fehler, der nur den Programmablauf betrifft, der auf Grund der Eintragungen ein Eingabebogen in Gang gesetzt wurde und in der Folge gegen den Willen der Behörde durch den programmierten Ablauf des maschinellen Veranlagungsverfahren tatsächlich eingetreten ist und im ausgedruckten Steuerbescheid seinen Niederschlag fand, beruht ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage (Hinweis auf die vergleichbare Rechtsprechung des BFH, BStBl 1967 römisch drei, S 793,

und BStBl 1980, II S62).und BStBl 1980, römisch zwei S62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130076.X02

Im RIS seit

08.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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