RS Vwgh 1986/6/4 85/13/0076

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Veröffentlicht am 04.06.1986
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293
  1. BAO § 293 heute
  2. BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  3. BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987
  4. BAO § 293 gültig von 19.04.1980 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/13/0122 E 13. Oktober 1982 VwSlg 5714 F/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einrichtung des § 293 BAO dient nicht dazu, Irrtümer der Behörde bei der Auslegung des Gesetzes zu berichtigen (Hinweis E 28.11.1979, 1429/79, sondern nur zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen erkennbaren Auseinanderklaffens von Die Einrichtung des Paragraph 293, BAO dient nicht dazu, Irrtümer der Behörde bei der Auslegung des Gesetzes zu berichtigen (Hinweis E 28.11.1979, 1429/79, sondern nur zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen erkennbaren Auseinanderklaffens von

Bescheidabsichten und formeller Erklärung des Bescheidwillens. Die durch die Novellierung 1980 des § 293 Abs 1 BAO erfolgte Ausdehnung soll dem Umstand Rechnung tragen, daß auch bei der Unterstützung durch eine automatisierte Datenverarbeitungsanlage Fehler unterlaufen können, durch die bewirkt wird, daß der Bescheid anders lautet als es die Abgabenbehörde beabsichtigt hat.Bescheidabsichten und formeller Erklärung des Bescheidwillens. Die durch die Novellierung 1980 des Paragraph 293, Absatz eins, BAO erfolgte Ausdehnung soll dem Umstand Rechnung tragen, daß auch bei der Unterstützung durch eine automatisierte Datenverarbeitungsanlage Fehler unterlaufen können, durch die bewirkt wird, daß der Bescheid anders lautet als es die Abgabenbehörde beabsichtigt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130076.X01

Im RIS seit

08.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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