RS Vwgh 1986/6/4 85/13/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1986
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1986/11, S 663;

Rechtssatz

Nach der ständigen in Abgabensachen ergangenen Rechtsprechung des VwGH wird die Verwertbarkeit eines Beweismittels auch dadurch nicht ausgeschlossen, daß es durch eine Rechtsverletzung in den Besitz der Abgabenbehörde gelangte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130050.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten