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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §252;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß abgeleitete Bescheide nicht mit Einwendungen bekämpft werden können, die sich gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid richten, daß die Rechtsmittelbehörde umfassende Ermittlungsbefugnisse hat und daß abgeleitete Bescheide schon vor Rechtskraft der Grundlagenbescheide erlassen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983130147.X01Im RIS seit
04.06.1986