RS Vwgh 1986/6/9 85/15/0069

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Veröffentlicht am 09.06.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Besprechung in: AnwBl 1987/4 S 191;

Rechtssatz

Die Tatsache allein, daß ein in den §§ 80 ff BAO bezeichneter Vertreter die ihm auferlegten Verpflichtungen auf einen Steuerberater überträgt, vermag, wenn dennoch die im § 9 Abs 1 BAO genannten Folgen infolge schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten eintreten, letzteren nicht zu exkulpieren.Die Tatsache allein, daß ein in den Paragraphen 80, ff BAO bezeichneter Vertreter die ihm auferlegten Verpflichtungen auf einen Steuerberater überträgt, vermag, wenn dennoch die im Paragraph 9, Absatz eins, BAO genannten Folgen infolge schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten eintreten, letzteren nicht zu exkulpieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150069.X04

Im RIS seit

09.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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