RS Vwgh 1986/6/9 85/15/0069

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Veröffentlicht am 09.06.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Besprechung in: AnwBl 1987/4 S 191;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/15/0115 E 17. Mai 1984 VwSlg 5896 F/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die Schuldhaftigkeit iSd § 9 Abs 1 BAO erfaßt jede Form des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit.Die Schuldhaftigkeit iSd Paragraph 9, Absatz eins, BAO erfaßt jede Form des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150069.X02

Im RIS seit

09.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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