RS Vwgh 1986/6/9 84/15/0128

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Veröffentlicht am 09.06.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 84/15/0129

Rechtssatz

Auch wenn privatrechtlich ein Treuhandverhältnis vorliegt, muß in steuerlicher Hinsicht auf Grund der tatsächlichen Kostenverteilung und Gefahrensverteilung eine Zurechnung der Wirtschaftsgüter an den Beschwerdeführer als wirtschaftlicher Eigentümer vorgenommen werden (Hinweis E 24.11.1967, 283/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150128.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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