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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 84/15/0129Rechtssatz
Auch wenn privatrechtlich ein Treuhandverhältnis vorliegt, muß in steuerlicher Hinsicht auf Grund der tatsächlichen Kostenverteilung und Gefahrensverteilung eine Zurechnung der Wirtschaftsgüter an den Beschwerdeführer als wirtschaftlicher Eigentümer vorgenommen werden (Hinweis E 24.11.1967, 283/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150128.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
10.11.2014