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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 84/15/0129Rechtssatz
Wirtschaftsgüter sind bei dem Steuersubjekt zu berücksichtigen, das eine tatsächliche Herrschaft ausübt, die wirtschaftlich der Stellung nahekommt die dem privatrechtlichen Eigentümer durch das uneingeschränkte Eigentumsrecht zusteht (Hinweis E 14.9.1972, 0054/72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150128.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
10.11.2014