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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Aufwendungen freiberuflich Tätiger oder Gewerbetreibender für Büro, Praxis oder sonstig beruflich genutzte Arbeitsräume, die innerhalb ihrer Wohnung liegen, aber durch den offenkundigen beruflichen oder gewerblichen Verwendungszweck von der übrigen Wohnung getrennt sind, stellen dagegen Betriebsausgaben dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986130017.X02Im RIS seit
11.06.1986