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Polizeirecht - FrPolGNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein Schreiben, das nicht in die äußere Form eines Bescheides gekleidet ist, und mit dem dem Antragsteller mitgeteilt wird, dass die Bezirksverwaltungsbehörde die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes nach dem Fremdenpolizeigesetz abgelehnt (unter Angabe der Gründe), ist als Bescheid anzusehen (Hinweis B VS 15.12.1977, 0943/73, VwSlg 9458 A/1977).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986010097.X01Im RIS seit
11.04.2005Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026