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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §34 Abs1 litb idF vor 1985/101;Rechtssatz
Kann eine bestimmte Medikation bei einer epileptischen Erkrankung das Auftreten von Bewusstseinsstörungen oder -trübungen wirksam verhindern, ohne gleichzeitig Nebenwirkungen hervorzurufen, die das verkehrsrelevante Verhalten beeinträchtigen, so darf die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht verneint werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110300.X02Im RIS seit
18.01.2006