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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Versagung einer Beschäftigungsbewilligung für einen Ausländer, der trotz eines zweijährigen Aufenthaltes in Österreich kein Dienstverhältnis nachweisen kann, mit der Begründung, für die vom Ausländer angestrebte Tätigkeit stünden genügend inländische und ausländische Bewerber zur Verfügung, die bereits Arbeitslosengeld bezögen und die zur Vermittlung vorgemerkt seien, weshalb an deren Vermittlung im Hinblick auf die aus öffentlichen Mitteln zu erbringenden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ein dringendes Interesse bestehe, ist nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090055.X02Im RIS seit
06.06.2006