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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Rechtmäßige Beweiswürdigung in der Frage, ob das vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeug vom Bfr selbst am Tatort abgestellt wurde; der Bfr hat bloß bestritten, ohne irgendwelche Angaben darüber zu machen, wer sonst der Lenker des (für ihn zugelassenen) Kfz gewesen sein könnte (Hinweis E 20.1.1986, 85/02/0164).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020037.X01Im RIS seit
20.04.2005