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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §6;Rechtssatz
Eine zufolge Unterlassung der Einholung der wasserrechtlichen Bewilligung nicht rechtmäßige Inbetriebsetzung einer Grundwasserentnahmeanlage deren Unterbleiben eine vorübergehende Schließung des Betriebes des Bf zur Folge haben könnte, stellt keinen Notstand nach § 6 VStG dar.Eine zufolge Unterlassung der Einholung der wasserrechtlichen Bewilligung nicht rechtmäßige Inbetriebsetzung einer Grundwasserentnahmeanlage deren Unterbleiben eine vorübergehende Schließung des Betriebes des Bf zur Folge haben könnte, stellt keinen Notstand nach Paragraph 6, VStG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070183.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
09.03.2016