RS Vwgh 1986/11/18 86/07/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2310/61 E 21. März 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070183.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten