RS Vwgh 1986/11/18 86/07/0164

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Veröffentlicht am 18.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Enthält die Verhandlungsschrift im wasserrechtlichen Verfahren die Feststellung, wonach als Beregnungssaison die Zeit von Juni bis September mit einem Saisonbedarf von maximal 22.000 m3 Wasser gelte, so stellt dies keine dem Gesetz entsprechende Bestimmung des Maßes der Wasserbenutzung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070164.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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