RS Vwgh 1986/11/18 86/07/0004

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Veröffentlicht am 18.11.1986
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Wird eine Beeinträchtigung bestehender Rechte durch eine geplante Wasserbenutzung zu Recht nicht erwartet, ist der Ausspruch von Zwangsrechten entbehrlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070004.X04

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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