RS Vwgh 1986/11/18 86/07/0004

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Veröffentlicht am 18.11.1986
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Den Erfordernissen der § 11 WRG 1959 bis § 13 WRG 1959 hinsichtlich der Bestimmung des Maßes der Wasserbenutzung anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung wird durch die Bezugnahme auf die den Bewilligungsbescheid einleitende Projektsbeschreibung, worin das Maß der Wasserbenutzung angeführt ist, Genüge getan.Den Erfordernissen der Paragraph 11, WRG 1959 bis Paragraph 13, WRG 1959 hinsichtlich der Bestimmung des Maßes der Wasserbenutzung anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung wird durch die Bezugnahme auf die den Bewilligungsbescheid einleitende Projektsbeschreibung, worin das Maß der Wasserbenutzung angeführt ist, Genüge getan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070004.X02

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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