RS Vwgh 1986/11/18 86/07/0004

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Veröffentlicht am 18.11.1986
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die wasserrechtliche Bewilligung kann für eine Wasserbenutzung (hier: Entnahme von Grundwasser zu Bewässerungszwecken) nur dann erteilt werden, wenn feststeht, dass entweder bestehende Rechte nicht verletzt werden oder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der allenfalls erforderlichen Enteignung gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070004.X01

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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