RS Vwgh 1986/11/18 86/05/0105

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Veröffentlicht am 18.11.1986
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Index

L83001 Wohnbauförderung Burgenland
98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §36;
WohnbeihilfenV Bgld 1985;
  1. WFG 1984 § 36 gültig von 01.01.1988 bis 01.01.1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 640/1987

Rechtssatz

"Wirtschaftliche Verhältnisse" iS des § 36 Abs 2 WFG 1984 erfassen nicht etwa nur das Einkommen, sondern auch Vermögensverhältnisse, regelmäßige Zuwendungen, aber auch (zusätzliche) Ausgaben."Wirtschaftliche Verhältnisse" iS des Paragraph 36, Absatz 2, WFG 1984 erfassen nicht etwa nur das Einkommen, sondern auch Vermögensverhältnisse, regelmäßige Zuwendungen, aber auch (zusätzliche) Ausgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050105.X01

Im RIS seit

10.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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