RS Vwgh 2004/1/28 2001/03/0422

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2004
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/02/0189 E 25. Juli 2003 RS 3

Stammrechtssatz

Zur Vermutung einer Alkoholisierung einer Person reicht allein das Vorliegen von "geröteten Bindehäuten" - unabhängig von der Ursache - aus, zumal hiezu ein einziges Alkoholisierungsmerkmal genügt (Hinweis E 20.9.2002, 2002/02/0228).

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001030422.X01

Im RIS seit

23.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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