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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versetzung eines Postbediensteten an einen anderen Dienstort; vertretbare Annahme des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses aufgrund Qualifizierung der Maßnahme (Auflassung des Arbeitsplatzes) als Teilmaßnahme innerhalb eines gesamten Restrukturierungskonzeptes der Österreichischen Post AGSchlagworte
Dienstrecht, VersetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B162.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009