Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.06.2017Norm
StPO §78Rechtssatz
Rechtssatz 1
Die Strafanzeige durch den Organwalter einer Behörde ist eine bloße Wissenserklärung ("Den Akt an die StA - Wie weit geht die Anzeigepflicht des Richters?", Dr. Johannes Oberlaber, RZ 2017, 95f). Die Bestimmung sagt über die Möglichkeit der Antragstellung auf Anzeigenerstattung nichts aus. Im Hinblick darauf, dass es sich hiebei um amtswegiges Vorgehen handelt, hat die Beschwerdeführerin keinen Anspruch auf eine eventuelle Anzeige an Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft. Hieran ändert auch die Formulierung als "Antrag" nichts, weil es sich rechtlich um eine Anregung zu einem bestimmten amtswegigen Handeln handelt, auf welches kein Rechtsanspruch besteht.
Schlagworte
Amtswegigkeit, Rechtsanspruch, Strafanzeige, subjektive RechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W195.2156707.1.01Zuletzt aktualisiert am
29.08.2017