RS Vwgh 2004/1/29 2000/15/0009

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Ausführungen, dass weder die im konkreten Fall vom Leiter einer Bankfiliale besuchten Kurse aus Gruppendynamik, Kinesiologie, Somathosynthese, Psychosomatik und Neurolinguistischem Programmieren noch die damit in Zusammenhang stehende Literatur unter Berücksichtigung des § 20 EStG 1988 eine steuerlich abzugsfähige Fortbildung darstellten (Hinweis E 17. September 1996, 92/14/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150009.X02

Im RIS seit

30.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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