Entscheidungsdatum
29.06.2017Norm
VwGVG §28 Abs1Spruch
W122 2149933-1/6E
Gekürzte Ausfertigung des am 24.04.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richter Mag. ERNSTBRUNNER als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX, in XXXX, gegen den Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 03.02.2017, Zl. 29950/22/ZD/2017, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.04.2017 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richter Mag. ERNSTBRUNNER als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , in römisch 40 , gegen den Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 03.02.2017, Zl. 29950/22/ZD/2017, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.04.2017 zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG iVm § 6b Abs. 4 ZDG abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz eins und 2 VwGVG in Verbindung mit Paragraph 6 b, Absatz 4, ZDG abgewiesen.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 24.04.2017 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 24.04.2017 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
gekürzte Ausfertigung, mündliche Verkündung, ZivildienstEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W122.2149933.1.00Zuletzt aktualisiert am
11.07.2017