Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.06.2017Norm
MOG 2007 §8g Abs1Rechtssatz
Rechtssatz 1
Auf dem Formular "Bewirtschafterwechsel" wurde vermerkt, dass alle Ansprüche der Basisprämie mit übertragen werden sollten. Zugleich wurde auf dem Formular "Bewirtschafterwechsel" vermerkt, dass der alte Betrieb des Beschwerdeführers inaktiviert werden soll. Der Beschwerdeführer konnte vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass er mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat, dass er in die Rechte der Vorbewirtschafterin eintreten und sich zugleich des Rechts zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung begeben wollte. Dies nicht zuletzt, da die Erklärung des Austritts aus dieser Regelung an keine besonderen Formvorschriften geknüpft ist.
Schlagworte
Austritt, Betriebsübernahme, Direktzahlung, Kleinerzeugerregelung,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W114.2157742.1.01Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017