RS Bvwg 2017/6/29 W114 2157742-1

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Veröffentlicht am 29.06.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.06.2017

Norm

MOG 2007 §8g Abs1
MOG 2007 §8g Abs2

Rechtssatz

Rechtssatz 1

Auf dem Formular "Bewirtschafterwechsel" wurde vermerkt, dass alle Ansprüche der Basisprämie mit übertragen werden sollten. Zugleich wurde auf dem Formular "Bewirtschafterwechsel" vermerkt, dass der alte Betrieb des Beschwerdeführers inaktiviert werden soll. Der Beschwerdeführer konnte vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass er mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat, dass er in die Rechte der Vorbewirtschafterin eintreten und sich zugleich des Rechts zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung begeben wollte. Dies nicht zuletzt, da die Erklärung des Austritts aus dieser Regelung an keine besonderen Formvorschriften geknüpft ist.

Schlagworte

Austritt, Betriebsübernahme, Direktzahlung, Kleinerzeugerregelung,
Revision zulässig, Übertragung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2017:W114.2157742.1.01

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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