RS Vwgh 2004/1/30 2003/02/0259

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Veröffentlicht am 30.01.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Es wäre dem Bf oblegen, sich vor seiner Zustimmung zu seiner Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 VStG über die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, für die Sicherstellung der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (auf mehreren Baustellen) effektiv zu sorgen, klar zu werden und allenfalls seiner Bestellung nicht zuzustimmen (Hinweis E 16.12.1991, 91/19/0345).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003020259.X03

Im RIS seit

04.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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