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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2;Rechtssatz
Es wäre dem Bf oblegen, sich vor seiner Zustimmung zu seiner Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 VStG über die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, für die Sicherstellung der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (auf mehreren Baustellen) effektiv zu sorgen, klar zu werden und allenfalls seiner Bestellung nicht zuzustimmen (Hinweis E 16.12.1991, 91/19/0345).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003020259.X03Im RIS seit
04.03.2004Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010