RS Vwgh 2004/2/16 2003/17/0319

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
30/01 Finanzverfassung
30/02 Finanzausgleich
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

B-VG Art116 Abs2;
B-VG Art118 Abs2;
FAG 1997 §15 Abs3 Z5;
FAG 2001 §16 Abs3 Z4;
F-VG 1948 §7 Abs5;
WRG 1959 §32b;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/17/0250 E 30. Jänner 2006

Rechtssatz

Wie sich aus § 32b WRG ergibt, ist Gegenstand dieser Regelung allein die Frage der wasserrechtlichen Zulässigkeit von Einleitungen in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen. Ein Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber damit eine Regelung für die von der Gemeinde im Rahmen ihres Wirkungsbereiches einzuhebenden Kanalbenützungsgebühren treffen wollte, lässt sich schon dem Text des Gesetzes nicht entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003170319.X01

Im RIS seit

07.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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