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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §30 Abs2 Z15;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG bereits wiederholt darauf verwiesen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. Juni 2003, Zl. 2001/06/0176, und die in diesem angeführte Vorjudikatur), dass es sich bei dieser Bestimmung um eine auf die Einschränkung bestehender Privatrechte gerichtete und daher im Zweifel restriktiv auszulegende Norm handelt und der Tatbestand der Schaffung von Wohnräumen im Sinne des § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG (jedenfalls) nicht erfüllt ist, wenn Ziel der beabsichtigten Bauführung lediglich die Schaffung von Luxuswohnungen ist oder durch das Vorhaben die Anzahl der Wohnungen oder die gesamte Wohnfläche nur geringfügig vermehrt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060122.X01Im RIS seit
18.03.2004