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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §30 Abs2 Z15;Rechtssatz
Bei der Klärung der Frage, ob ein quantitativer Wohnungsbedarf oder ein qualitativer Wohnfehlbestand iSd § 30 Abs. 2 Z 15 MRG im Ortsgebiet vorliegt, sind entsprechende Ermittlungen darüber anzustellen. Sofern in einem Ortsgebiet leerstehende Wohnungen bestehen, müsste sich die Behörde mit diesem Umstand auseinandersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060122.X03Im RIS seit
18.03.2004