RS Vwgh 2004/2/17 2002/06/0122

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Veröffentlicht am 17.02.2004
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §30 Abs2 Z15;

Rechtssatz

Bei der Klärung der Frage, ob ein quantitativer Wohnungsbedarf oder ein qualitativer Wohnfehlbestand iSd § 30 Abs. 2 Z 15 MRG im Ortsgebiet vorliegt, sind entsprechende Ermittlungen darüber anzustellen. Sofern in einem Ortsgebiet leerstehende Wohnungen bestehen, müsste sich die Behörde mit diesem Umstand auseinandersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002060122.X03

Im RIS seit

18.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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